Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen

auf den Friedhöfen der Gemeinde Ronshausen

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ronshausen weist hiermit auf die in der Friedhofsordnung der Gemeinde Ronshausen festgelegte  Verpflichtung der Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstellen hin, dass die Anlagen auf den Grabstellen im Jahr mindestens einmal, und zwar im Frühjahr nach Beendigung der Frostperiode, auf ihre Standfestigkeit hin fachmännisch zu überprüfen sind. Diese Verpflichtung besteht auch, wenn äußerlich keine Mängel erkennbar sind.

Festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Inhaber und Nutzungsberechtigte von Grabstellen, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für sich daraus ergebende Schäden.

Ronshausen, 12. März 2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ronshausen
gezeichnet
Becker, Bürgermeister