
Veranstaltungskalender
Seit Dienstag, 7. Mai
01:00 Uhr bis Mittwoch, 31. Juli
Fanta Spielplatz-Initiative
Freitag, 24. Mai
Preisskat
Samstag, 25. Mai
Mountainbiking
Sonntag, 26. Mai
Boule, Petanque
Montag, 27. Mai
Bibliothek
Übersicht
Event selbst eintragen
Notdienstkalender
Ärzte & Apotheken
nächste Entsorgungstermine
Hausmüll: Bioabfall: 03.06.2013
Gelber Sack: 05.06.2013
Papier: 29.05.2013
Müllabhol-Zweckverband Rotenburg
Ich freue mich, Sie auf den Internetseiten der Gemeinde Ronshausen herzlich begrüßen zu dürfen.
Auf unseren Seiten erhalten Sie interessante und hilfreiche Informationen über unsere Gemeinde mit ihrer gut ausgebauten Infrastruktur und insbesondere über unsere zahlreichen touristischen Angebote und Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung.
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Das Dorffest wurde wegen schlechtem Wetter verschoben auf 20. und 21. Juli 2013
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Am Montag, 03. Juni 2013, findet in der Zeit von 14.00 bis 15.00 Uhr die nächste Bürgermeistersprechstunde im Dorfgemeinschaftshaus Machtlos statt.
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Der BadePark bleibt bis einschließlich 27. Mai 2013 geschlossen, aber...
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Der Bezirksschornsteinfegermeister Haag hat mitgeteilt, dass am
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Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zur Zeit geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ronshausen am 18.03.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
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Das Jagdkataster für die Angliederungsjagdgenossenschaft 1, Ronshausen-Machtlos, wird in der Zeit vom 14. bis 28. Mai 2013 beim Jagdvorsteher, Herrn Jürgen Leimbach, Am Heiligen 5, 36217 Ronshausen-Machtlos, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossenschaft ausgelegt bzw. ausgehändigt.
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Alle Jagdgenossen der Angliederungsjagdgenossenschaft Ronshausen-Machtlos werden hiermit für Mittwoch, 29. Mai, 19.30 Uhr, zur diesjährigen Jahreshauptversammlung in das Gasthaus Möller in Machtlos eingeladen.
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Die gemeindlichen Einrichtungen bleiben geschlossen am
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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ronshausen weist hiermit auf der Grundlage der Friedhofsordnung auf folgendes hin:
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Im Zusammenhang mit den Wahlen dürfen den Parteien und Wählergruppen nach § 35 Abs. 1 Hess. Meldegesetz in den sechs der Wahlen vorangehenden Monaten die Namen, Anschriften und Doktorgrade durch die Einwohnermeldeämter weitergegeben werden.
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