Amtliche Bekanntmachung Fällige Abgaben 1. Quartal 2026

Fällige Abgaben 1. Quartal 2026


Die Gemeindekasse Ronshausen weist darauf hin, dass die Zahlungen der Grundbesitzabgaben, und zwar die Grundsteuer A und B  sowie Gewerbesteuervorauszahlungen,  wie gewohnt am

15. Februar 2026

zu leisten sind.

Im Februar 2026 werden die Bescheide mit den Abrechnungen der Abwasserge-bühren ergehen. Die sich daraus ergebenden Forderungen werden erst am

25. März 2026 
fällig.

Bei erteilten Einzugsermächtigungen werden diese festgesetzten Beträge fristgemäß abgebucht. 

 


Ronshausen, 11. Februar 2026

DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE RONSHAUSEN

gez. Becker

Bürgermeister