Amtliche Bekanntmachung Fällige Abgaben 1. Quartal 2026
Fällige Abgaben 1. Quartal 2026
Die Gemeindekasse Ronshausen weist darauf hin, dass die Zahlungen der Grundbesitzabgaben, und zwar die Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuervorauszahlungen, wie gewohnt am
15. Februar 2026
zu leisten sind.
Im Februar 2026 werden die Bescheide mit den Abrechnungen der Abwasserge-bühren ergehen. Die sich daraus ergebenden Forderungen werden erst am
25. März 2026
fällig.
Bei erteilten Einzugsermächtigungen werden diese festgesetzten Beträge fristgemäß abgebucht.
Ronshausen, 11. Februar 2026
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE RONSHAUSEN
gez. Becker
Bürgermeister


