Ankündigung der Einziehung eines öffentlichen Wirtschaftsweges

Ankündigung der
Einziehung eines öffentlichen Wirtschaftsweges (Teilstück) in der
Gemarkung Ronshausen

Für das nachfolgend bezeichnete Teilstück des Wirtschaftsweges „Am Erxhäuser Berg“ besteht kein Verkehrsbedürfnis mehr:
Gemarkung 2388 Ronshausen, Flur 1, Flurstück 108 (rd. 1.226 m²) 


 

Im Zuge der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit der Erlangung der Rechtkraft des Bebauungsplanes Nr. 21 am 13.03.2026 befindet sich die Teilfläche im Geltungsbereich des Solarparks. 

Es wird hiermit gemäß § 6 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) vom 09.10.1962

(GVBl. I S. 437) in der Fassung vom 08.06.2003 (GVBl. I S. 166) in Verbindung mit  § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Ronshausen angekündigt, dieses Teilstück als öffentlichen Wirtschaftsweg einzuziehen.

Die Eigenschaft des Wegeteilstücks als öffentlicher Wirtschaftsweg wird mit Ablauf des 30. November 2026 enden.

Ronshausen, 21. August 2026

DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE RONSHAUSEN
gezeichnet
Markus Becker
Bürgermeister