Bekanntgabe der Trinkwasser-Härtebereiche

Gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) in der Fassung vom 17.07.2013 (BGBl. I S. 2538), zuletzt geändert durch Artikel 10 Absatz 3 des Gesetzes vom 27.07.2021 (BGBl. I S. 3274), haben die Wasserversorgungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers jährlich einmal bekanntzugeben.

Nach den Untersuchungsergebnissen der Gesellschaft für Wasser- und Abwasserservice mbH, Luisenthal, vom 17.03.2023 gibt die EAM Netz GmbH, Wiesenweg 1, 36179 Bebra, folgende Zahlen für die Gemeinde Ronshausen bekannt:

Ortsteil Ronshausen: 1,97 mmol/l ≅  11,0 °dH  ≅ Härtebereich mittel
Ortsteil Machtlos:      2,38 mmol/l ≅ 13,3 °dH   ≅ Härtebereich mittel

Die Verbraucher werden gebeten, im Interesse des Gewässerschutzes die obigen Angaben bei der Mengenbemessung für Wasch- und Reinigungsmittel zu berücksichtigen.

Ronshausen, 12. April 2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ronshausen
In Vertretung:
gezeichnet
Möller, 1. Beigeordneter