Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Bauleitplanung der Gemeinde Ronshausen
Bebauungsplan Nr. 24 „Feuerwehrhaus Ronshausen“
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ronshausen hat in ihrer Sitzung am 06.11.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Feuerwehrhaus Ronshausen“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist am 17.02.2026 ortsüblich bekanntgemacht worden.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses am „Steinweg“ in Ronshausen zur Verwirklichung von gemeindlichen Infrastrukturvorhaben.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Erstellung eines Umweltberichtes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die (neuen) Flurstücke 47/4, 47/6 und 48/2 der Flur 3 mit einer Gesamtfläche von ca. 5.350 m². Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, einem Lärmschutzgutachten, einem Baugrund- und Gründungsgutachten und einer artenschutzrechtlichen Einschätzung liegen in der Zeit vom 19.06.2026 bis einschließlich 20.07.2026
im Rathaus der Gemeinde Ronshausen, Eisenacher Straße 12 a, 36217 Ronshausen während der allgemeinen Dienststunden
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
im Bauamt der Gemeinde Ronshausen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Planunterlagen können auch über die Homepage der Gemeinde Ronshausen unter:
www.ronshausen.de → Aktuelles eingesehen werden.
Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplanes von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Gemeindevorstand der Gemeinde Ronshausen, Eisenacher Straße 12 a, 36217 Ronshausen abgegeben werden. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf dem genannten anderen Weg der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit im Rathaus abgegeben werden. Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan-Entwurf können auch per E-Mail an gemeinde@ronshausen.de unter vollständiger Angabe von Name und Anschrift sowie
per Fax an Fax-Nummer 06622-9231-20 unter vollständiger Angabe von Name, Anschrift und Datum abgegeben werden.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird die Gemeindevertretung beraten und entscheiden.

Ronshausen, 11.06.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ronshausen
gez. Becker, Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung wurde am 15.06.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Ronshausen unter www.ronshausen.de und in den Bekanntmachungskästen (Gemeindeverwaltung Ronshausen und Dorfgemeinschaftshaus Machtlos) öffentlich bekanntgemacht.
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Dokumente:
Bodenfunktionale Kompensationsbetrachtung


