Fällige Abgaben zum 15. August 2026

Fällige Abgaben zum 15. August 2026

Die Gemeindekasse Ronshausen weist darauf hin, dass die Zahlungen der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A und B, Kanalgebühren) sowie die Gewerbesteuervorauszahlungen für das 3. Quartal am


15. August 2026

fällig werden.

Es gelten die in den zuletzt ergangenen Bescheiden festgesetzten Beträge. Bei erteilten Einzugsermächtigungen werden diese festgesetzten Beträge abgebucht.

Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen wird um fristgemäße Zahlung gebeten.

 

Ronshausen, 10. August 2026


DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE RONSHAUSEN

gez. Becker

Bürgermeister