Fällige Abgaben zum 15. November 2025

Fällige Abgaben zum 15. November 2025

Die Gemeindekasse Ronshausen weist darauf hin, dass die Zahlungen der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A und B, Kanalgebühren) sowie die Gewerbesteuervorauszahlungen für das 4. Quartal am


15. November 2025

fällig werden.

Es gelten die in den zuletzt ergangenen Bescheiden festgesetzten Beträge. Bei erteilten Einzugsermächtigungen werden diese festgesetzten Beträge abgebucht.

Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen wird um fristgemäße Zahlung gebeten.

 

Ronshausen, 10. November 2025

DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE RONSHAUSEN

gez. Becker

Bürgermeister