Verwendung des genossenschaftlichen Jagdertrages

Die gemeinsame Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Ronshausen und der Angliederungsjagdgenossenschaft Ronshausen hat am 05. April 2024 auf der Grundlage des § 10 c) der jeweiligen Satzungen über die Verwendung des Jagdertrages aus dem Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis 31.03.2024 beschlossen.

Hiernach ist der etwaige Reinertrag aus der Jagdnutzung des Geschäftsjahres 2023/2024 nicht auszuzahlen (§ 15 Abs. 1 der Satzung).

Dieser Versammlungsbeschluss wird hiermit gemäß § 18 der jeweiligen Satzungen ortsüblich bekannt gemacht.

Ronshausen, 09. April 2024
Der Jagdvorstand
Dr. Rolf Schwarz, Jagdvorsteher

Die vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Ronshausen veröffentlicht.

Ronshausen, 09. April 2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ronshausen
gezeichnet
Markus Becker, Bürgermeister