Bauen

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

Ziegeleigelände

Nr. 5 In den Rohrwiesen

Nr. 6 Hersfelder Strasse

Nr. 8 Vogelsang

Nr. 9 Industriestrasse

Nr. 11 Feriendorf

Nr. 12 Gartenstrasse

Nr. 14 Marbach

Nr. 15 Talweg

Nr. 20 Tanzgarten

Im Verfahren befindliche Bebauungspläne

Nr. 19 Auf dem Stein SÜD

Nr. 21 Am Erxhäuser Berg

Nr. 22 PV-Freiflächenanlage ehemalige Kläranlage Ronshausen