Allgemeinverfügung zum Verbot von Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern
Ab Dienstag, 30.06.2026 ist die Wasserentnahme aus allen Flüssen, Bächen und Seen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg wegen der anhaltenden Trockenheit und fehlender Niederschläge verboten, beziehungsweise nur noch stark eingegrenzt möglich. Das hat der Landkreis als zuständige Untere Wasserbehörde (UWB) per Allgemeinverfügung angeordnet.
Die Allgemeinverfügung dazu steht im Wortlaut auf der Internetseite des Landkreises Hersfeld-Rotenburg unter www.hef-rof.de/öffentliche-bekanntmachungen.


