Bebauungsplan Nr. 24 „Feuerwehrhaus Ronshausen"
Bauleitplanung der Gemeinde Ronshausen
Bebauungsplan Nr. 24 „Feuerwehrhaus Ronshausen“
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (Veröffentlichung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ronshausen hat in ihrer Sitzung am 20.08.2026 die Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 24 „Feuerwehrhaus Ronshausen“ beschlossen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses am „Steinweg“ in Ronshausen zur Verwirklichung von gemeindlichen Infrastrukturvorhaben.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung in Verbindung mit dem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Erstellung eines Umweltberichtes.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die (neuen) Flurstücke 47/4, 47/6 und 48/2 der Flur 3 mit einer Gesamtfläche von ca. 5.350 m². Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, einem Lärmschutzgutachten (Auszug), einem Baugrund- und Gründungsgutachten (Auszug), einer artenschutzrechtlichen Einschätzung sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 07.09.2026 bis einschließlich 09.10.2026
im Rathaus der Gemeinde Ronshausen, Eisenacher Straße 12 a, 36217 Ronshausen während der allgemeinen Dienststunden
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
im Bauamt der Gemeinde Ronshausen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Planunterlagen können auch über die Homepage der Gemeinde Ronshausen unter:
www.ronshausen.de → Aktuelles eingesehen werden.
Während des Auslegungszeitraumes können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Gemeindevorstand der Gemeinde Ronshausen, Eisenacher Straße 12 a, 36217 Ronshausen abgegeben werden. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf dem genannten anderen Weg der oben genannten Veröffentlichung im Rathaus abgegeben werden. Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan-Entwurf können auch per E-Mail an
gemeinde@ronshausen.de unter vollständiger Angabe von Name und Anschrift sowie
per Fax an Fax-Nummer 06622-9231-20 unter vollständiger Angabe von Name, Anschrift und Datum abgegeben werden. Personenbezogene Daten werden anonymisiert behandelt.
Nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird die Gemeindevertretung beraten und entscheiden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Denkmalschutz
Die Untere Denkmalschutzbehörde weist darauf hin, dass sich in unmittelbarer Nachbarschaft ein Kulturdenkmal befindet und daher aufgrund des Umgebungsschutzes das äußere Erscheinungsbild des Feuerwehrhauses hinsichtlich Kubatur, Materialität der Fassade und Dach mit ihr im Detail abzustimmen ist.
Naturschutz / Artenschutz
Für das Plangebiet liegt eine artenschutzrechtliche Einschätzung mit Hinweisen auf Habitatpotenziale insbesondere für Haselmäuse und in Baumhöhlen z. B. für Bilchen oder Eulen vor.
Die Untere Naturschutzbehörde hatte Bedenken gegen die Planung hinsichtlich der Überplanung der im Landschaftsplan und Flächennutzungsplan dargestellten Obstbaumwiesen vorgebracht und hielt die grünordnerischen Festsetzungen zum Ersatz der zu fällenden Obstbäume für nicht ausreichend. Zudem sollte die Pflanzliste in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes mit der Maßgabe aufgenommen werden, dass bei Heckenpflanzungen der jeweilige Anteil einer Art maximal 20 % betragen sollte.
Informationen aus dem Natureg-Viewer des HLNUG über die Nichtbetroffenheit von naturschutzrechtlich festgesetzten Schutzgebieten und gesetzlich geschützten Biotopen.
Grundwasserschutz
Informationen aus dem Wasser-Viewer des HLNUG über die Nichtbetroffenheit von Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie von Überschwemmungsgebieten.
Bodenschutz
Für die Planung des Feuerwehrhauses liegt ein Baugrund- und Gründungsgutachten vor mit Angaben zu den Baugrund- und Grundwasserverhältnissen, Bewertung der chemischen und bodenmechanischen Laborversuche, Bewertung der Versickerungseigenschaften des Bodens und Hinweise zur Gründung und Bauausführung des Feuerwehrhauses.
Für das Plangebiet wurde eine bodenfunktionale Kompensationsbetrachtung nach der „Arbeitshilfe zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für das Schutzgut Boden in Hessen und Rheinland-Pfalz“ des HLNUG, Wiesbaden 2023 (Böden und Bodenschutz in Hessen, Heft 16) durchgeführt. Die Obere Bodenschutzbehörde konnte Teileaspekte der bodenfunktionalen Kompensationsbetrachtung nicht nachvollziehen und hielt die Beschreibung der Minderungs- und Vermeidungsmaßnahmen in Bezug auf den vorsorgenden Bodenschutz für unzureichend beschrieben.
Informationen aus dem Bodenviewer des HLNUG u. a. zur Bodenart, der Bodenfunktionen und der Acker- und Grünlandzahlen im Plangebiet.
Immissionsschutz
Für die zu erwartende Geräuschbelastung nach der TA-Lärm durch die Nutzung des Feuerwehrhauses liegt ein Schallgutachten des TÜV Hessen vor, in dem die Berücksichtigung der Verkehrsgeräusche und die Bestimmung der Geräuschbelastung durch das Feuerwehrhaus auf schutzwürdige Nachbarbebauung ermittelt und bewertet wurden. Hierin wurden auch notwendige Schallschutzmaßnahmen hinsichtlich des Betriebes eines Notstromaggregates empfohlen.
Abwasserbeseitigung
Die Obere Wasserbehörde gibt in ihrer Stellungnahme Hinweise und Empfehlungen auf die Versickerung des Niederschlagswassers und die Behandlung von und Ableitung von mineralölhaltigem Abwasser.
Starkregenereignisse
Starkregengefahrenkarte vom August 2024 mit Überflutungstiefen von 0,05 bis 0,3 m im südlichen Teilbereich des Plangebietes an der „Gutenbergstraße“.

Ronshausen, 25.08.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ronshausen
gez. Becker, Bürgermeister
Bekanntmachungsvermerk:
Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung wurde am 26.08.2026 auf der Internetseite der Gemeinde Ronshausen unter www.ronshausen.de und in den Bekanntmachungskästen (Gemeindeverwaltung Ronshausen und Dorfgemeinschaftshaus Machtlos) öffentlich bekanntgemacht.


