Beantragung Online-Wahlschein zur Briefwahl
Anlässlich der Landtagswahl und der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters am 08.10.2023 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über das Internet zu beantragen.
Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 28.08.2023 00:00 Uhr bis 29.09.2023 23:59 Uhr. Alle Wahlberechtigten haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass sie die Wahlunterlagen rechtzeitig beim Wahlamt beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen durch die Post erfolgt spätestens am 17.09.2023. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Um Ihren Wahlschein für die Landtagswahl und die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters am 08.10.2023 online zu beantragen, klicken Sie bitte auf diesen Link.