Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Gemäß § 5 der Satzungen der Jagdgenossenschaft Ronshausen sowie der Angliederungsjagdgenossenschaft Ronshausen lade ich hiermit alle Jagdgenossinnen und –genossen für Freitag, 05. April 2024, um 19:30 Uhr zur gemeinsamen Genossenschaftsversammlung in das Gasthaus „Zur Krone“ (Wilhelm) in Ronshausen ein.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
  3. Bericht des Jagdvorstehers über das Jagdjahr 2023/2024
  4. Kassenbericht, Prüfungsbericht des Genossenschaftsausschusses und Beschluss über die Entlastung des Jagdvorstandes
  5. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdertrages (Reinertrages) und der Pachtrücklagen
  6. Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung des Jagdpachtvertrags
  7. Verschiedenes

Die Versammlung ist (unabhängig von der Zahl der Erschienenen) beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß (durch diese Bekanntmachung, die auch für auswärtige Jagdgenossen gilt) eingeladen ist.

Jede/r Stimmberechtigte kann sich durch eine volljährige geschäftsfähige Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.

Alle Anwesenden haben sich namentlich mit Angabe der jagdbaren Fläche, getrennt nach Jagd- und/oder Angliederungsjagdgenossenschaft, in eine Anwesenheitsliste einzutragen.

Auslegung der Jagdkataster
Die Jagdkataster der Jagd- und der Angliederungsjagdgenossenschaft werden zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossinnen und –genossen in der Zeit vom 20.03. bis 04.04.2024 täglich von 17:00 bis 17:30 Uhr beim Jagdvorsteher Dr. Rolf Schwarz, Postweg 20, Telefon (06622) 1366 öffentlich ausgelegt.

Hilfsweise können zu diesen Zeiten auch andere Einsichtstermine telefonisch vereinbart werden.

Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Jagdkataster (Eigentums- oder Nutzungsänderungen etc.) sind während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzureichen. Die Einsprüche (Änderungsmeldungen) müssen begründet sein und mit einem Grundbuch-Auszug belegt werden.

Auslegung der Niederschrift
Die Niederschrift über die gemeinsame Genossenschaftsversammlung 2024 wird in der Zeit vom 15.04 – 29.04.2024 –wie vorstehend zu den Jagdkatastern genannt –  zur Einsichtnahme ausgelegt.

Ronshausen, 05. März 2024
Dr. Rolf Schwarz
Jagdvorsteher

Die vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Ronshausen veröffentlicht.

Ronshausen, 05. März 2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ronshausen
gezeichnet
Markus Becker
Bürgermeister