Fällige Abgaben zum 15. Mai 2024

Die Gemeindekasse Ronshausen weist darauf hin, dass die Zahlungen der Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A und B, Kanalgebühren) sowie die Gewerbesteuervorauszahlungen für das 2. Quartal am

15. Mai 2024

fällig werden.

Es gelten die in den zuletzt ergangenen Bescheiden festgesetzten Beträge. Bei erteilten Einzugsermächtigungen werden diese festgesetzten Beträge abgebucht.

Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen wird um fristgemäße Zahlung gebeten.

Ronshausen, 7. Mai 2024
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE RONSHAUSEN
gez. Becker
Bürgermeister