Fällige Abgaben 1. Quartal 2023
Die Gemeindekasse Ronshausen weist darauf hin, dass die Zahlungen der Grundbesitzabgaben, und zwar die Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuervorauszahlungen, wie gewohnt am
15. Februar 2023
zu leisten sind.
Im Februar 2023 werden die Bescheide mit den Abrechnungen der Abwassergebühren ergehen. Die sich daraus ergebenden Forderungen werden erst am
15. März 2023
fällig.
Bei erteilten Einzugsermächtigungen werden diese festgesetzten Beträge fristgemäß abgebucht.
Ronshausen, 3. Februar 2023
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE RONSHAUSEN
gez. Becker
Bürgermeister