Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ronshausen
Bauleitplanung der Gemeinde Ronshausen;
Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ronshausen
Die Gemeinde Ronshausen hat die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch für die
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ronshausen beantragt.
Betroffen ist in der Gemarkung: Ronshausen, Flur 1, Flurstücke: 58/3, 77/1 und Teil aus 115/4 mit einer Fläche von 7.070 m².
Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Verfügung vom 17.09.2026, Geschäftszeichen 0030-21-061 a10.03.17-00004#2026-00002, die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigt.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage „Ehemalige Kläranlage Ronshausen“ westlich von Ronshausen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215, Abs. 1, BauGB
1. eine nach § 214, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 bis 3, BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214, Abs. 2, BauGB beachtliche Verletzung der
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungs-
planes und
3. nach § 214, Abs. 3, Satz 2, BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung der
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ronshausen unter Darlegung des die
Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend,
wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Der Plan der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch zu jedermanns Einsichtnahme zeitlich unbegrenzt bereitgehalten und kann während der Dienststunden der Gemeinde Ronshausen im Rathaus, Eisenacher Straße 12a, 36217 Ronshausen, Montag – Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 15.30 Uhr, Mittwoch, 08.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 17.30 Uhr und Freitag 08.00 – 12.00 Uhr eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden.
Soweit in den Unterlagen auf weitere Bestimmungen - Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften, technische Regelwerke o.ä. - Bezug genommen wird, so werden diese zu jedermanns Einsicht bei der vorgenannten auslegenden Stelle bereitgehalten.
Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Ronshausen:
Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung ist die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ronshausen gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.
Ronshausen, 24. September 2026
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE RONSHAUSEN
gezeichnet
Markus Becker
Bürgermeister


