Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 "PV-Freiflächenanlage ehem. Kläranlage"
Bauleitplanung der Gemeinde Ronshausen;
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 „PV-Freiflächenanlage ehemalige Kläranlage Ronshausen“ in der Gemarkung Ronshausen
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 20.08.2026 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.: 22 „PV-Freiflächenanlage ehemalige Kläranlage Ronshausen“ in der Gemarkung Ronshausen gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung: Ronshausen, Flur 1, Flurstücke: 58/3, 77/1 und Teil aus 115/4 mit einer Fläche von 7.070 m².

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215, Abs. 1, BauGB Verletzungen von Vorschriften unbeachtlich werden, wenn
1. eine nach § 214, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 bis 3, BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214, Abs. 2, BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214, Abs. 3, Satz 2, BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 „PV Freiflächenanlage ehemalige Kläranlage Ronshausen“ in der Gemarkung Ronshausen unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Vorstehendes gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 22 „PV Freiflächenanlage ehemalige Kläranlage Ronshausen“ in der Gemarkung Ronshausen wird mit der Begründung und Umweltbericht zu jedermanns Einsichtnahme zeitlich unbegrenzt bereitgehalten und kann während der Dienststunden der Gemeinde Ronshausen im Rathaus, Eisenacher Straße 12a, 36217 Ronshausen Montag – Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 15.30 Uhr, Mittwoch, 08.00 – 12.00 Uhr, Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr, 13.30 – 17.30 Uhr und Freitag 08.00 – 12.00 Uhr eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden.
Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Ronshausen:
Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 22 „PV Freiflächenanlage ehemalige Kläranlage Ronshausen“ in der Gemarkung Ronshausen in Kraft.
Ronshausen, 24. September 2026
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE RONSHAUSEN
gezeichnet
Markus Becker
Bürgermeister


